Formular Bestätigung Wohnungsgeber

Der Wohnungsgeber ist seit 01.11.2015 verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung einer Wohnung mitzuwirken. Das Bundesmeldegesetz sieht in § 19 vor, dass dem Meldepflichtigen in folgenden Fällen eine Bestätigung des Wohnungsgebers zur Vorlage bei der Meldebehörde ausgestellt werden muss:

 

  • Einzug - Anmeldung einer Wohnung
  • Auszug - Abmeldung einer Wohnung, aber nur dann wenn kein neuer Wohnsitz im Inland bezogen wird.
    Dies ist der Fall bei Aufgabe der Wohnung und Wegzug in das Ausland, oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung (Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird) zur Verfügung stellt. Wohnungsgeber sind in erster Linie die Vermieter oder deren Beauftragte, z. B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können auch selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die ihren Wohnraum untervermieten.

 

Das unten angebotene Formular können Sie am PC ausfüllen.
Danach bitte ausdrucken, unterschreiben und an die Verwaltungsgemeinschaft schicken.

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