Leider erreichen mich immer wieder Nachrichten, dass im Gemeindegebiet Ratten anzutreffen sind.
Aktuell sind insbesondere die Straßenzüge um das Kriegerdenkmal bzw. Bushalte-stelle Babenrieder Straße sowie Hauptstraße, Am Pult und Römerstraße betroffen.
Um den Bestand nachhaltig in Grenzen halten oder sogar dezimieren zu können, ist das eigenverantwortliche Handeln eines jeden Bürgers äußerst wichtig.
Nachfolgend einige Informationen zu Ratten
Arten:
Die Hausratte wird bis zu 20 cm lang 200 g schwer. Sie hat ein dunkelbraunes bis schwarzes Fell, am Bauch ist sie weiß. Auffallend sind die großen Ohren der Hausratte und ihr langer Schwanz. Hausratten werfen bis zu sechsmal im Jahr. Die Jungen sind bereits im Aller von 10 Wochen geschlechtsreif.
Die Wanderraten sind die gefährlichsten unter den Schadnagern. Sie sind nicht unbedingt standorttreu, leben in Rudeln und legen bisweilen beträchtliche Strecken zurück. Das macht sie so gefährlich, da mit ihnen auch eine Vielzahl von Krankheiten und Seuchen verschleppt werden. Sie ernähren sich gleichermaßen von tierischer und pflanzlicher Kost. Wanderraten werden mehr als 20 cm lang und erreichen ein Gewicht von über 250 g. Das Fell der Wanderratte ist auf der Oberseite graubraun bis rotbraun, die Unterseite ist hellgrau bis weiß. Je Wurf ist mit bis zu zehn Jungen zu rechnen. Bei einer Geschlechtsreife ab einem Alter von 12 – 16 Wochen muss von der Nachkommenschaft eines Rattenpaares von bis zu 1.000 Tieren / Jahr ausgegangen werden.
Vorkommen:
Die Hausratte bevorzugt warme trockene Orte und bewohnt in Gebäuden meist die oberen Stockwerke und den Dachboden.
Der Lebensraum der Wanderratten sind unhygienische, unaufgeräumte Plätze, Gerümpel und ähnliches mehr. Häufig halten sie sich auch an Wasserläufen und Teichen auf, wo sie Erdhöhlen ausgraben. In den letzten Jahren werden aber immer häufiger Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebiete befallen, denn die Schädlinge breiten sich immer dort aus, wo ihnen ein großes und leicht zugängliches Nahrungsangebot zur Verfügung steht.
Ratten sind äußerst intelligente Tiere mit einem hoch entwickelten Sozialverhalten. Sie kommunizieren untereinander. Deshalb ist es grundsätzlich wichtig, der Ratte keinen idealen Lebensraum in der Umgebung des Menschen zu schaffen.
Vorbeugen hilft!
Da es sich bei Ratten um potentielle Seuchenüberträger handeln kann, sind bei Rattenbefall geeignete Maßnahmen zu treffen, um diesen einzudämmen. Im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz – IfSG) wird auf die Verpflichtung der Eigentümer von Grundstücken zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen eingegangen. Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich Sache des Grundstückseigentümers.
Er/Sie muss dafür sorgen, dass sowohl die Schädlinge als auch die Ursache für ihr Auftreten beseitigt werden und die Kosten für eventuelle Bekämpfungsmaßnahmen tragen.
Achten Sie darauf, die Schädlinge nicht anzulocken:
- Lagern Sie Ihre Biomüllsäcke an einen für Schädlinge unzugänglichen Ort.
- Komposter sind ideale Nist- und Brutplätze. Geben Sie niemals gekochte Speisereste und tierische Abfälle in den Komposter. Sichern Sie die Lüftungsschächte mit einem Drahtgeflecht und verwenden Sie stabile, verschließbare Kompostierbehälter.
- Entsorgen Sie Speisereste und Lebensmittel nie über die Toilette oder das Spülbecken. Die Ablagerungen an den Abwasserrohren ziehen Ratten an.
- Auch Vogelfutter zieht Ratten an.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich die Futterstelle auf dem Boden oder in der Höhe befindet, denn Ratten sind gute Kletterer. Achten Sie deshalb auf die Dosierung. Stellen Sie nur so viel Futter zur Verfügung, dass es am Abend aufgebraucht ist. Ratten sind vor allem nachtaktiv und bedienen sich in der Dunkelheit.
- Was Hunden, Katzen, Hühnern und Schweinen schmeckt, mögen auch Ratten. Deshalb Tierfutter nicht offen stehen lassen. Futternäpfe nach dem Füttern reinigen. Bewahren sie größere Futtermengen nur in fest verschließbaren Behältern auf.
- Einwanderungsmöglichkeiten im Keller und Dachboden verschließen. Wandöffnungen und nicht verwendete Abflüsse zumauern.
Abwehrmaßnahmen:
- Falls Sie auf Ihrem Grundstück Ratten feststellen, kontaktieren Sie eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung und lassen Sie sich über den Einsatz von Giften/Toxinen beraten. Die Fachfirmen legen verdeckte Giftköder aus, die die Blutgerinnung der Tiere herabsetzt. Nach mehreren Tagen wirkt das aufgenommene Gift. Die Stellen, an denen Gift ausgelegt wurde, werden durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet. Kinder und Haustiere müssen von diesen Stellen unbedingt ferngehalten werden!
- Fallen aufstellen
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn und tauschen Sie Ihre Informationen und Erfahrungen aus, wie den Schädlingen Einhalt geboten werden kann.
Behördliche Maßnahmen:
Nach dem Infektionsschutzgesetz hat die Kreisverwaltungsbehörde die Möglichkeit, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden können und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, die zu Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung. Eingriffsvoraussetzung ist, dass eine spezifische Gefahr von dem Schädling ausgeht.
Die Kreisverwaltungsbehörde hat die Abwehrmaßnahmen nicht selbst zu treffen, sondern diese nur anzuordnen, dass sie durchgeführt werden. Bei den anzuordnenden Maßnahmen ist jeweils die konkrete Gefahr für den Menschen und die zur Abwehr dieser Gefahr zur Verfügung stehenden möglichen Alternativen sorgfältig zu prüfen.
Zuständige Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Landratsamt Fürstenfeldbruck. Durch diese Zuständigkeit im Infektionsschutzgesetz entfällt der Anwendungsbereich des LStVG mit der Folge, dass eine Zuständigkeit der Gemeinden/Verwaltungsgemeinschaften nicht gegeben ist.
Die vorbeugenden und abwehrendenden Maßnahmen können zwar helfen, die Ratten zu bekämpfen. Wenn aber Abwasserkanal, Kompost, Misthaufen, offenes Tierfutter oder Müll einen reich gedeckten Tisch bieten, wird es sehr schwierig, die Rattenplage endgültig einzudämmen und die Tiere aus den betroffenen Bereichen zu vergrämen.
Da es im Interesse eines jeden Einzelnen liegen sollte, den Schädlingen keine Anziehungspunkte zu liefern, sollte es mit den o. g. Grundregeln möglich sein, die Ausbreitung einer Rattenplage im Gemeindegebiet zu verhindern.