Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit dem nahenden Winter möchte ich Sie an einige wichtige Punkte erinnern, die für einen sicheren und reibungslosen Winterdienst in unserer Gemeinde entscheidend sind.
Ihre Räum- und Streupflicht
Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, die Gehwege und Gehbahnen entlang Ihres Grundstücks von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht gilt werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr.
Wichtig: Wohin mit dem Schnee?
Bitte lagern Sie den geräumten Schnee ausschließlich auf Ihrem eigenen Grundstück. Das Zurückschaufeln von Schnee auf die Fahrbahn ist nicht nur gefährlich, sondern kann bei Unfällen auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben. Die Verkehrssicherheit geht uns alle an!
Freie Bahn für unsere Räumfahrzeuge
Damit unsere Winterdienstfahrzeuge effektiv arbeiten können, bitten wir Sie:
- Hecken, Sträucher und Bäume so zurückzuschneiden oder zusammenzubinden, dass sie nicht in den Straßenraum ragen
- Ihre Fahrzeuge möglichst auf Privatgrund oder ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen
- Sollte dies nicht möglich sein: Parken Sie bitte so, dass Räumfahrzeuge ungehindert durchkommen
Parkende Fahrzeuge auf Fahrbahnen und Gehwegen erschweren unsere Arbeit erheblich und verhindern eine ordnungsgemäße Schneeräumung. Ihre Mithilfe trägt maßgeblich dazu bei, dass alle Bürgerinnen und Bürger sicher durch den Winter kommen.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Rainer Spicker
Erster Bürgermeister
























