Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen,
nachfolgend möchten wir Sie über die Gebührenerhöhung der Kläranlage Mittelstetten informieren:
Die Anlagen der Kläranlage, insbesondere das Kanalnetz sind in die Jahre gekommen und werden zunehmend reparatur- und sanierungsbedürftig. Diese Maßnahmen müssen über die Gebühren finanziert werden. Vermehrte Kosten sind auch bei den Stromabrechnungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Mittelstetten ist nach dem Kommunalabgabengesetz verpflichtet, die Gebühren kostendeckend zu kalkulieren.
Durch die neue vom Gemeinderat beschlossene Gebührenkalkulation ergibt sich nunmehr kostendeckend ein Preis von 4,85 € je cbm Abwasser (bisher 2,57 € je cbm Abwasser).
Die neue Gebührenkalkulation kann jederzeit zu unseren Öffnungszeiten in der Gemeinde eingesehen werden.
Durch diese nach unserer Ansicht notwendigen Preiserhöhung können wir dauerhaft sicherstellen, die Kanalnetze und die Anlagen der Kläranlage in einem guten Zustand zu erhalten und Ihnen die Entsorgung des Abwassers nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten.
Die Abrechnung für das Jahr 2024 erfolgt noch zu den bisherigen Preisen, für das laufende Abrechnungsjahr 2025 wurden die Vorauszahlungen entsprechend den neuen Preisen angepasst.
Was darf nicht in das Abwasser:
- Feste Abfälle gehören in die Mülltonne und nicht in die Toilette. z. B. Windeln, Watte, Binden, feuchte Kosmetiktücher, Tampons, Strumpfhosen, leere Schachteln, Rasierklingen, Kondome, Wattestäbchen
- Farbreste, Pinselreiniger, Lösungsmittel und Wärmeträgermedien gehören nicht ins Abwasser. Sie sind Sondermüll und können an entsprechenden Annahmestellen entsorgt werden. Diese Stoffe schädigen die Mikroorganismen in der Kläranlage. Darüber hinaus werde sie in der Kläranlage nur unvollständig aus dem Abwasser entfernt und gelangen ins Gewässer.
- Altmedikamente gehören nicht in die Toilette (und auch nicht in den Mülleimer). Geben Sie diese Ihrem Apotheker. Er hat entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten.
Fette, die beim Braten und Frittieren anfallen, sind am besten zu kompostieren. Haben Sie die Möglichkeit nicht, geben Sie sie in einem geschlossenen Gefäß in die Mülltonne. Sie gehören nicht in die Toilette oder ins Waschbecken, denn dort können sie die Rohrleitungen verkleben. - Reste von Pflanzenschutzmitteln gehören ebenfalls nicht in die Toilette oder Waschbecken. Sie können die Mikroorganismen der Kläranlage schädigen und sind als Sondermüll zu entsorgen.
Und noch ein Tipp:
- Reinigungs- und Putzmittel sind sparsam zu verwenden. Die chemischen Substanzen können nicht vollständig abgebaut werden. Sie belasten die Umwelt und sie können unsere Mitarbeiter gefährden. Kaufen Sie möglichst die mit dem blauen Umweltsiegel gekennzeichneten Produkte.
Aus gegebenem Anlass müssen wir besonders auf die Vermeidung von feuchtem Toilettenpapier hinweisen. Diese Verstopfungen in unseren Druckleitungen haben nachweislich zu hohen Reparatur- und Sanierungskosten beigetragen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Ostermeier?1.Bürgermeister