Verkaufsverbot von Himmelslaternen!

Himmelslaternen

Einmal losgeflogen, sind sie unlenkbar:

Himmelslaternen, auch Wunschlaternen oder Glücksballons genannt, steigen durch Heißluft auf und folgen dem Wind – und landen ebenso unkontrolliert am Boden. Da sie für den Antrieb offenes Feuer nutzen, stellen sie ein Brandrisiko dar. Bislang gab es zwar ein Verbot, die „unbemannten ballonartigen Flugleuchtkörper“ zu verwenden; der Verkauf war jedoch nicht verboten.

 

Vor allem im Onlinehandel fehlte es an Hinweisen zum Nutzungsverbot.

„Nun hat der Gesetzgeber mit der Änderung der 15. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz diese Lücke geschlossen und mehr Sicherheit geschaffen“,

begrüßt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), die Änderung der juristischen Grundlage.

 

Bitte diesen link bitte öffnen und lesen!

 

Deutscher Feuerwehrverband begrüßt Verkaufsverbot von Himmelslaternen!

 

 

Wir für euch, seit 1907

 

Mück Stefan
Kommandant
Öffentlichkeitsarbeit
Ausbildung
Einsatzwesen
FW Mittelstetten
Mobil: 0152/29942162