Fragen & Antworten

Wieso muss die Teichkläranlage verändert werden?

Wieso muss die Teichkläranlage verändert werden?

 

Unsere Kläranlage reicht nicht mehr aus – in keinerlei Hinsicht! Außerdem erlischt die Betriebsgenehmigung im Jahr 2030. Sie wird mit absoluter Sicherheit nicht mehr verlängert.

 

1. Ökologisch und technisch muss sich einiges ändern.

 

„Organische Spurenstoffe wie Pharmazeutika, Reinigungsmittel oder Pestizide werden durch Kläranlagenablauf kontinuierlich in Flüsse eingetragen. Bei Trockenheit können die Konzentrationen bestimmter Chemikalien in Oberflächengewässern ansteigen, weil es wenig Verdünnung beispielsweise durch Grundwasser oder Regenwasser gibt. Das zeigt: Wir brauchen in Zukunft eine verbesserte Abwasserbehandlung zum Beispiel mittels Aktivkohle oder oxidativen Prozessen“

 

Stephanie Spahr, Forschungsgruppe organische Schadstoffe am Leibniz-Institut für Gewässerökologie (2022) mehr dazu: https://www.igb-berlin.de/news/wenn-gewaessern-das-wasser-ausgeht

 

2. Die Kläranlage ist an ihre Kapazitäts- und Lebensgrenze gekommen

 

Derzeit haben wir 2120 Einwohner (Stand Sept. 2023). Die Kläranlage ist auf eine Kapazität von 2500 „Einwohnergleichwerten“ ausgelegt und genehmigt. Angesichts des Genehmigungsendes 2030 müssen wir schnell eine Lösung finden.

Jeder Monat, der vergeht, führt zu steigenden Ansprüchen an die Leistungsfähigkeit der kommunalen Kläranlagen und zugleich verteuern sich mögliche Maßnahmen.

Was genau fordert das Wasserwirtschaftsamt?

Was genau fordert das Wasserwirtschaftsamt?

 

Stellungnahme des WWA München:

 

„In den Jahren 2018 bis 2021 wurden zahlreiche Messungen bezüglich der NH4-N-Konzentration (Ammonium-Stickstoff) im Finsterbach oberhalb und bis zu 200 m unterhalb der Einleitungsstelle der Kläranlage durchgeführt. Hierbei konnte ausgeschlossen werden, dass die hohen NH4-Konzentrationen bereits oberhalb der Kläranlage im Gewässer vorlagen. Ein Teil des Ammoniums liegt im Gewässer als fischtoxisches Ammoniak vor. Die Oberflächengewässerverordnung gibt bei Ammoniak für den guten ökologischen Zustand 2 µg/l vor. Dieser Wert wurde bei allen Messungen noch bis zu 200 m unterhalb der Einleitungsstelle überschritten. Bei einer Messung wurde ein Spitzenwert von 79 µg/l 20 m unterhalb der Einleitungsstelle ermittelt.

 

Die Messwerte am Auslauf der Kläranlage zeigen eine mittlere Nges-Konzentration (Stickstoff gesamt: Ammonium, Nitrat und Nitrit) von 36,9 mg/l für die letzten 10 Messungen. Hierbei wurde ein Spitzenwert von 51,1 mg/l erreicht. Somit wird der Anforderungswert in den Sommermonaten von 30 mg/l fast immer überschritten. Weiterhin ist festzustellen, dass nahezu kein Nitrat im Ablauf der Kläranlage vorliegt. Eine nennenswerte Nitrifikation findet in der Kläranlage nicht statt.

 

Erschwerend kommt hinzu, dass die letzten Trockenperioden gezeigt haben, dass ein Zulaufgewässer zum Finsterbach trocken fallen kann. Somit ist die Wasserführung des Finsterbaches zeitweise geringer als früher. Dies wiederum bedeutet, dass die Kläranlage mindestens die Anforderung der Nitrifikation erfüllen muss. Wie eben ausgeführt, ist die Kläranlage dazu nicht in der Lage.

 

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die Kläranlage auch ohne einen Anschluss des beabsichtigten Baugebietes ertüchtigt werden muss.“   FREIGABE ABWARTEN

Wieso hat der Anschluss nach Augsburg Vorteile für uns?

Wieso hat der Anschluss nach Augsburg Vorteile für uns?

 

Es ist eine Sache der Abwägung, ob die Gemeinde die Abwasserentsorgung zukünftig selber organisieren will, oder ob wir unsere Abwässer über den Abwasserzweckverband Obere Paar (AWOP) in die Kläranlage Augsburg einleiten wollen. Beide Möglichkeiten werden die Gemeinde und die Mitbürgerinnen und Mitbürger in gleichem Maße finanziell belasten. Der Gemeinderat hat gute Gründe dafür, den Bürgermeister in umfangreiche Verhandlungen mit den Kooperationspartnern AWOP und KA Augsburg-Ost einzusteigen zu lassen und eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

Unsere Vorteile sind:

 

  • Wir können uns auf professionelle Kooperationspartner verlassen
  • Wir schließen an eine Kläranlage an, die auf dem neuesten Stand der Technik gehalten wird
  • Wir müssen kein Fachpersonal für die Aufgabe vorhalten (???)
  • Wir haben eine gute Lösung für die kommenden Generationen

Wieso muss jetzt schnell gehandelt werden?

Wieso muss jetzt schnell gehandelt werden?

 

Althegnenberg ist nicht die einzige Kläranlage im Einzugsgebiet zwischen Fürstenfeldbruck und Augsburg, die dieses Kapazitätsproblem hat.  Je länger wir mit einer Lösung warten, desto höher wird der Konkurrenzdruck.

 

Auch andere Kommunen werden sich um einen Anschluss an eine leistungsfähige größere Kläranlage bemühen. Das bedeutet, dass verschiedene Antragsteller sich um freie Kapazitäten in einer großen Kläranlage bewerben werden. Jetzt sind wir gerade noch rechtzeitig in die Verhandlungen eingestiegen.

Wieso bauen wir keine eigene Kläranlage?

Wieso bauen wir keine eigene Kläranlage?

 

Wenn die Gemeinde eine eigene Kläranlage unterhalten will, so werden in Zukunft zusätzlich Belastungen auf uns zukommen, die wir finanziell und vor allem im Hinblick auf die personelle Belastung der Gemeindemitarbeitenden nicht stemmen können.

Wieso rechnen wir heute bereits mit 3000 Einwohnern, wenn wir doch nur 2120 Einwohner haben?

Wieso rechnen wir heute bereits mit 3000 Einwohnern, wenn wir doch nur 2120 Einwohner haben?

 

Wir müssen in der Ausrichtung eine sichere Grundlage für die nächsten zwei Generationen schaffen. Die Einwohner von Althegnenberg ist bisher stetig gewachsen.  Allein zwischen 1988 und 2018 – also in den vergangen 30 Jahren – hat Althegnenberg 632 Einwohner mehr bekommen. Wir rechnen damit, dass wir durch Familiengründung und Zuzug alle 5 Jahre etwa 100 Personen mehr zählen werden. In weiteren 30 Jahren ist mit 600 bis 700 neuen Einwohnern zu rechnen.

 

Hier eine Übersicht des Bevölkerungswachstums seit dem Jahr 1840 in Althegnenberg:

 

Jahr

1840

1871

1900

1938

1950

1970

1995

2005

2015

Anzahl der Einwohner

232

419

477

534

991

1083

1627

1845

1986

Muss Althegnenberg wirklich so stark wachsen?

Muss Althegnenberg wirklich so stark wachsen?

 

Die Gemeinde ist finanziell nur abgesichert, wenn sie wächst. Die wichtigen Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand kosten Geld – und fast täglich kommen neue Aufgaben hinzu. Diese Aufgaben sind nur finanzierbar, wenn neue Einwohner hinzukommen.

 

Die Gemeinde finanziert sich im Wesentlichen durch folgende Einkünfte:

 

Grafik Finanzierung AHB

 

Wenn die Einnahmen stagnieren, weil die Wirtschaft schwächelt, gibt es nur einen Weg, weiterhin finanzstark zu bleiben: ein Anwachsen der Bevölkerung.

Was wird durch eine wachsende Bevölkerungszahl finanziert?

Was wird durch eine wachsende Bevölkerungszahl finanziert?

 

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Althegnenberg brauchen eine gesicherte Infrastruktur. Dazu gehören nicht nur Straßen und Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung. Die Pflichtaufgaben der Gemeinde sind umfangreich und fordern ständiges Arbeiten. Die öffentliche Hand ist hier besonders gefordert.

Die Zusammenhänge zwischen Aufgaben und Wirkung sehen Sie in dieser Grafik:

 

Aufgaben und Wirkungen AHB

Welche Effekte erzeugt das Bevölkerungswachstum bei uns?

Welche Effekte erzeugt das Bevölkerungswachstum bei uns?

 

Wo mehr Menschen leben, verbessert sich die Versorgung, denn Händler und Anbieter kalkulieren vor allem mit dem Umsatz, den die Mitmenschen am Ort bringen. Mehr Einwohner – mehr Angebot!

 

Hier ein paar Gedankenanstöße:

  • Gesicherte Einkaufsmöglichkeiten am Ort
  • Bessere Zugverbindungen und ÖPNV
  • Banken und Bankdienstleistungen am Ort
  • Medizinische Versorgung (Hausarzt und Zahnarzt) am Ort
  • Steigende Angebote im Freizeitbereich durch Gemeinde und Vereine
  • Sicherung der Vereinstätigkeit durch Nachwuchs

 

Mit all diesen Effekten geht einher, dass der Ort insgesamt attraktiver wird und auch die Gemeinde mehr soziales Engagement leisten kann, was wiederum der Bevölkerung und den Vereinen zugutekommt.

Was kostet uns dieser Anschluss an die KA Augsburg?

Was kostet uns dieser Anschluss an die KA Augsburg?

 

Die Gemeinde Althegnenberg muss folgende Leistungen finanzieren:

  • Planung der Druckleitung von Althegnenberg bis Merching (Ingenieurleistungen)
  • Bau der Druckleitung über eine Länge von fast 7 km (die genaue Trasse wird gerade ermittelt)
  • Neubau eines Pumpwerks in Althegnenberg zur Einspeisung in die Druckleitung
  • Neubau eines Regenüberlaufbeckens

Für diese Leistungen stehen derzeit Kostenschätzungen von ca. 6,7 Mio Euro im Raum. Dagegen stehen allerdings erhebliche Zuschüsse über das staatliche Förderprogramm RZWas. Wir sind dabei die tatsächlichen Kosten zu ermitteln. Die Vorbereitungen zum Abrufen des Zuschusses laufen.

 

Dazu kommen noch der eventuelle Ankauf möglicher Grundstücke und Erwirkung von Grunddienstbarkeiten bei diversen Grundeigentümern (Notarkosten etc.) Außerdem müssen wir uns in das Leitungssystem und den Zusammenschluss des AWOP einkaufen. Derzeit rechnen wir mit ca. 800.000 Euro. Dies ist jedoch nur eine Schätzung.

Wieso kaufen wir uns bei der AWOP ein?

Wieso kaufen wir uns bei der AWOP ein?

 

Wir brauchen die Leitungen der AWOP ab dem Anschlusspunkt Merching in Richtung KA Augsburg. Außerdem sind wir darauf angewiesen, Abwasserkontingente des AWOP abzukaufen. Zusätzlich erhalten wir Kontingente des Abwasserverbandes Augsburg-Ost. Zusammengenommen reichen diese Kontingente für die kommenden 30 Jahre leicht aus.

Was sind die „RZWas“?

Was sind die „RZWas“?

 

Hier geht es um die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben.

 

Geltungsdauer der aktuellen RZWas 2021: von 1. April 2021 bis 31. Dezember 2024.

 

Der Staat fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen und trägt damit entscheidend dazu bei, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land zu verwirklichen und unzumutbar hohe Kostenbelastungen der Kommunen und ihrer Bürger zu vermeiden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021).

 

Es werden wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse gefördert, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Der Freistaat Bayern unterstützt die Ausbau- und Unterhaltungspflichtigen an Gewässern dritter Ordnung bei der Durchführung von Bauvorhaben zur Erstellung des Hochwasserschutzes sowie die konzeptionellen Vorarbeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen.

 

Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, wird ein Beitrag bei der Renaturierung und naturnaher Unterhaltung der Gewässer geleistet. Als Basis dafür wird die Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzepten gefördert. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.

 

  • Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen

 

Seit 1946 unterstützte Bayern die Kommunen beim Bau von Wasserversorgungsanlagen mit rund 3,5 Mrd. Euro und beim Bau von Abwasseranlagen mit rund 9,1 Mrd. Euro.
Nach den aktuellen Förderrichtlinien RZWas 2021 können Vorhaben der Sanierung kommunaler Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind Kommunen, deren Eigenbetriebe, kommunale Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.

 

Mehr dazu: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/foerderung/