Infos zur Kommunalwahl 2026

Probestimmzettel GR

Probestimmzettel zur Gemeinderatswahl 2026 in sämtlichen Mitgliedsgemeinden der VGem

Am 08.03.2026 wird auch den Gemeinden der VGem der Gemeinderat neu gewählt.
Bei diesen Wahlen ist es möglich, die Stimmen entweder einer gesamten Liste zu geben, aber auch die Stimmen aufzuteilen.
Hier spricht man von Panaschieren und Kumulieren. …mehr
Briefwahl

Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 08.03.2026

Hier können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 08. März 2026 beantragen. …mehr
Anmeldung zu Wahlhelfer-Schulungen für die Kommunahlwahl

Anmeldung zu Wahlhelfer-Schulungen für die Kommunahlwahl

In Vorbereitung auf die Kommunahlwahlen 2026 bietet die Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf mehrere Wahlhelferschulungen zu diversen Themen an. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Schulungsteilnehmer pro Kurs limitiert ist. Tragen Sie sich bitte pro Thema nur an einem Termin ein, um nicht die kna …mehr

Räum und Streupflicht

Räum und Streupflicht

Hinweise zum Winterdienst in der Gemeinde

 

Trotz des Räumdienstes durch die Gemeinde sind die Anlieger nicht von ihrer Räum- und Streupflicht befreit. Im ganzen Gemeindegebiet haben wir hierfür Streugutkästen aufgestellt.

 

Gemäß der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Landsberied sind mindestens die Gehbahnen zu räumen und mit Sand oder Splitt zu streuen (nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln). Ist an den Grundstücksgrenzen kein Gehweg vorhanden, so ist vom Straßenrand ein Streifen von mind. 1 m Breite als „Gehbahn“ zu räumen

 

An Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr ist so oft, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist, der Räum- und Streudienst zu verrichten.

 

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, sind sie spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte sind bei der Räumung freizuhalten.

 

Der Schnee aus Ihrem privaten Grundstück muss auf Ihrem Grundstück gelagert werden und darf nicht auf die Straße bzw. gemeindliche Grundstücke oder zum Nachbarn geschoben werden. Das gleiche gilt natürlich auch für die privaten Nachbargrundstücke und Zufahrten (hier kamen einige Beschwerden über den Winterdienst in der Gemeinde an, der Schnee stammte jedoch von privaten Räumungen).

 

Von Seiten der Gemeinde werden vorrangig die verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen wie z.B. Steigungen und „Linienbusstrecken“ sowie die Ortsverbindungsstraßen geräumt und gestreut. Da es technisch nicht möglich ist, bei Schnee oder Glatteis alle Fahrbahnen und Wege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, können „nachrangige Stellen erst später oder im ungünstigsten Fall gar nicht geräumt werden. Zusätzlich wird versucht, bei besonderer Eisglätte auch zu streuen. Hierbei gibt es aber die Problematik, dass das Streusalz einerseits bei hohen Minusgraden nicht taut und der geringe Verkehr in diesen Straßen nicht dafür sorgt, dass das Streusalz zur besseren Wirksamkeit bewegt wird.

 

Bitte helfen Sie mit, damit auf allen Straßen für Sicherheit gesorgt werden kann. Vielen Dank.