Mit Verordnung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck wurde über das Wasserschutzgebiet in den Gemeinden Landsberied, Jesenwang, Grafrath und Schöngeising für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gruppe Landsberied, das aus anliegender Übersichtkarte ersichtliche Schutzgebiet erlassen.
Das Schutzgebiet wurde zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Landsberied ausgewiesen.
In dieser Verordnung ist die Nutzung der Grundstücke geregelt. Verbotene oder nur beschränkt zulässige Handlungen sind unter §3 festgesetzt.
Die Schutzgebietsverordnung liegt beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Landsberied zur Einsichtnahme aus.
Das Wasserschutzgebiet wurde in Zone I, II und III eingeteilt und umfasst ca. 400 Hektar.
Durch Verträge mit den Landwirten im Wasserschutzgebiet soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ohne WSG-Auflagen und Düngemitteln auf ein Minimum reduziert werden. Die entstehenden Ertragseinbußen der Landwirte werden durch Entschädigungszahlungen ausgeglichen.