Der Kinderreisepass wurde zum 31.12.2023 abgeschafft

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

der wohlverdiente Urlaub steht vor der Tür! Damit der Urlaub schon entspannt beginnen kann, möchten wir Sie bitten, rechtzeitig vor Reiseantritt die Ausweisdokumente von Ihnen und Ihren Kindern auf deren Gültigkeit zu prüfen.

 

Der Kinderreisepass wurde zum 31.12.2023 abgeschafft. Eine Verlängerung oder Aktualisierung ist somit ab den 01.01.2024 nicht mehr möglich.

 

Bereits ausgestellten Kinderreisepässe bleiben noch bis zu deren Ablauf gültig.

 

Für Kinder werden bis zum 24.Lebensjahr künftig nur noch folgende Ausweisdokumente ausgestellt:

 

Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und einer Gebühr in Höhe von

22,80 Euro. Dieser gilt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union.

Die Bundesdruckerei benötigt für die Herstellung etwa 2 bis 3 Wochen.

 

Alternativ kann auch ein weltweit geltender Reisepass ausgestellt werden, der ebenfalls eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren hat. Die Gebühr beträgt 37,50 Euro. Die Bundesdruckerei benötigt für die Herstellung etwa 4 bis 5 Wochen.

 

Wir weisen darauf hin, dass trotz der Gültigkeit des Ausweisdokumentes der Ausweis ungültig wird, wenn die Identifizierung von Lichtbild und Person nicht mehr möglich ist.

Dies kann zu Einreiseproblemen bei einem Grenzübertritt führen. Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt auf die Aktualität des Lichtbildes Ihres Kindes zu achten. Gerade bei Säuglingen und Kleinkindern kann sich das Aussehen innerhalb kurzer Zeit sehr stark verändern.  

 

Für die Neuausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) und den bisherigen Ausweis. Sollte die Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf erstmalig für Sie ein Ausweisdokument ausstellen, ist eine Personenstandsurkunde (eine Kopie der Geburts- bzw. Heiratsurkunde) notwendig. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen (auch bei Kindern) im Bürgerbüro erforderlich.

 

Bei Minderjährigen bis zu einem Alter von 16 Jahren für den Personalausweis und bis 18 Jahren für den Reisepass, benötigen wir die Zustimmung beider Eltern.

Zusammenlebenden Eltern können für Ihre gemeinsamen Kinder, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, ein Ausweisdokument beantragen, wenn die schriftliche Zustimmung von beiden Eltern vorliegt.

Die Unterschrift beider Eltern wird mit Vorlage der Ausweisdokumente geprüft.

Liegt die elterliche Sorge nur bei einem Elternteil, ist hier der aktuelle Sorgerechtsnachweis vorzulegen.

 

Auf unserer Homepage können Sie sich dazu vorab die Zustimmungserklärung herunterladen:

www.vgmammendorf.de- Bürgerservice < Online Service < Formulare < Melde-und Passwesen < Zustimmungserklärung für die Ausstellung eines Ausweisdokuments -Minderjährige.

 

In der Ferienzeit kann es zu Engpässen kommen, aus diesem Grund möchten wir Sie jetzt schon darauf hinweisen, dies zu berücksichtigen und rechtzeitig die Ausstellung der Ausweisdokumente für sich und Ihre Kinder zu beantragen.

 

Sie haben die Möglichkeit, Informationen über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des jeweiligen Reiselandes über das Auswärtige Amt abzufragen. Hierzu verweisen wir auf die Seite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheitInformationen)

 

Für Fragen steht Ihnen gern das Team vom Bürgerbüro unter der Telefon Nr. 08145/84-41, -43, -44, -45, -46, zur Verfügung.

 

 

Zur Info: Die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, hat sich zum 01.01.2024 von 60 Euro auf 70 Euro erhöht. Die Gültigkeitsdauer von 10 Jahren bleibt unverändert.