Neues Jahr, neue Gesetze – das ändert sich 2024 bei Energie und Mobilität

Verbraucherzentrale

 

 

 

 

Neues GEG tritt in Kraft


Zum 1. Januar 2024 ist die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Gebäude in Neubaugebieten müssen künftig Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren. Als erneuerbare Energiequelle zählen dabei:
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Biomasseheizungen
- Fernwärme, wenn der Wärmenetzbetreiber garantiert, dass die Wärme aus erneuerbaren Energien stammt oder darauf umgestellt wird
- Hybridheizungen – dies sind Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen, die mit einer Gas- , Öl-, oder Biomasseheizung kombiniert sind
- Wasserstoffheizungen – dies sind Gasheizungen, die zu 65 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden können. Aktuell sind jedoch keine Wasserstoffheizungen erhältlich.


Je nachdem ob es sich um Häuser in Außenbereichen, in kleineren Kommunen oder in Großstädten handelt, gelten unterschiedliche Fristen und Ausnahmen.


Unterschiedliche Zeiträume gelten auch für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen. Ab 2029 müssen sie jedoch einen stetig steigenden Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen. „Es ist nicht abzusehen, ob Wasserstoff oder Biomasse bis dahin zum Heizen von Wohngebäuden flächendeckend zur Verfügung stehen wird“, sagt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Wir raten daher aktuell dringend von einem solchen Tausch ab.“


Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe werden teurer

 

Mit dem Jahreswechsel sind die Strom- und Gaspreisbremsen ausgelaufen. Verbraucher müssen nun wieder den vertraglich vereinbarten Verbrauchspreis zahlen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme zudem wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19%.

 

Ab dem 1. Januar 2024 ist auch der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro gestiegen. Damit verteuern sich auch Heizöl und Erdgas sowie Benzin und Diesel.


Mehr Leistung und weniger Bürokratie bei Balkonkraftwerken

 

Ab 2024 soll das Solarpaket I den Betrieb von privaten Solaranlagen vereinfachen. Die Anmeldung ist jetzt weniger kompliziert und die Geräte können direkt nach dem Kauf und noch vor dem Austausch
des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Zudem dürfen Balkonkraftwerke mit dem Jahreswechsel bis zu 800 Watt leisten. Für die Umsetzung in der Praxis stehen dann allerdings noch Änderungen der entsprechenden elektrotechnischen Norm aus. Mit dem Jahreswechsel sind Stecker-Solargeräte zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden. Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften können Mietern und Wohnungseigentümern den Betrieb dieser Anlagen nicht mehr untersagen.


Ende der Prämie für Elektroautos

 

Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen wurde im Dezember 2023 kurzfristig beendet. Bereits zugesagte Förderungen sind davon nicht betroffen und werden wie geplant
ausgezahlt.


Mehr Transparenz beim Stromverbrauch von Haushaltsgeräten

 

Ab März 2024 steigen die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch beziehungsweise pro 100 Waschgänge dargestellt werden. „Bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten sollten Verbraucher die sparsamsten Modelle wählen“, rät die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. „Denn Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch geringere Stromkosten ausgeglichen.“


Bei Fragen zu gesetzlichen Änderungen beim Thema Energie hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.


Kontakt für Journalistinnen und Journalisten:
Verbraucherzentrale Bayern, Nikolaus Hoenning, Mozartstraße 9, 80336 München
Tel. (089) 55 27 94 176, E-Mail: energie@vzbayern.de

 

Kontakt für Bürger/innen
Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf, Josef Keller, Augsburger Straße 12, 82291 Mammendorf
Tel. (08145) 8465, E-Mail: josef.keller@vgmammendorf.de